Rechtsprechung
BFH, 26.02.2008 - IX B 226/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrags zwischen nahen Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Generationen-Haushalt
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)
Generationen-Haushalt
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 29.10.2007 - 2 K 352/06
- BFH, 26.02.2008 - IX B 226/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93
Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern …
Auszug aus BFH, 26.02.2008 - IX B 226/07
Wenn das FG hieraus den Schluss zieht, dass es sich auch wirklich so verhält und die Nutzungsüberlassung sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollzieht, so entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359). - BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 26.02.2008 - IX B 226/07
Wenn das FG hieraus den Schluss zieht, dass es sich auch wirklich so verhält und die Nutzungsüberlassung sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollzieht, so entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).
- FG München, 23.02.2010 - 13 K 3571/07
Kein Mietverhältnis bei einer Lebensgemeinschaft - Vermieter trägt …
Ein Mietvertrag über einen Teil der Wohnung des Partners, in der beide Partner gemeinsam wohnen, geht daher jedenfalls steuerrechtlich ins Leere, solange die Lebensgemeinschaft besteht (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1996, 359 und in BStBl II 1991, 171; BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2008 IX B 226/07, BFH/NV 2008, 791;… vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345).